Kurzbeschreibung
- bis zu 50 % Beratungsförderung für alle Antragsberechtigten
- Ablauf der Beratung:
- Vorbesprechung zur konkreten Ausgestaltung
- Vor-Ort-Begehung Ihres Standorts
- Analyse und Berichterstellung
- Ergebnispräsentation in Ihren Räumlichkeiten
- Das Energieaudit ist Voraussetzung für attraktive Investitionsförderungen
Antragsberechtigte für die Beratungsförderung
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Große Unternehmen mit weniger als 500.000 kWh Energieverbrauch p.a.
- Angehörige der freien Berufe
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Kommunale Zweckverbände
- Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen
Kostenlose Erstberatung
Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch zu Ihrer individuellen Situation.
Um Ihnen direkt nützliche Hinweise geben zu können, halten Sie idealerweise diese Informationen bereit:
- Ungefähren jährlichen Energieverbrauch Ihrer Organisation (Strom, Gas, Heizöl, Kraftstoff, …) bzw. ungefähre jährliche Energiekosten
- Anzahl Mitarbeitende
Das Energieaudit
Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 deckt die Einsparpotenziale in ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation auf. Wir erstellen ein energetisches Gesamtkonzept zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Standortes unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen von Maßnahmen und Zukunftsplanung. Sie erhalten z.B. als KMU bis zu 50% Zuschuss auf die Beratung. Sie erfüllen als Unternehmen aus Sachsen-Anhalt durch dieses Audit die Voraussetzungen für das Investitionsförderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE.
Sachsen-Anhalt ENERGIE bietet Zuschüsse in Höhe von
- 50% Investitionszuschuss für kleine Unternehmen
- 35% Investitionszuschuss für mittlere Unternehmen
- 20% Investitionszuschuss für große Unternehmen
Förderfähig sind Maßnahmen, die im Energieaudit vorgeschlagen werden. Dies betrifft häufig die Bereiche Heiztechnik, Gebäudehülle, erneuerbare Energien, Druckluft, IT, Produktionsanlagen, Energiespeicherung, Ladeinfrastruktur, Abwärmenutzung. Die Maßnahmen werden individuell mit Ihnen abgestimmt. Sie können aus den vorgeschlagenen Maßnahmen frei wählen, welche Sie umsetzen möchten.
In anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Investitionsförderprogramme, welche häufig ebenfalls ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erfordern.
Ablauf eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1
- Abwicklung der „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Modul 1“
- BAFA gefördert mit bis zu 50% Zuschuss
- Wir übernehmen die Antragstellung und Verwendungsnachweiserklärung für Sie
- Sie erhalten nach Fertigstellung des Audits den Zuschuss direkt vom BAFA ausgezahlt
- Vorbesprechung zur praktischen Ausgestaltung der Beratung
- Wir stimmen die Zielrichtung des Audits mit Ihnen ab
- Wir erfassen Ideen aus Ihrem Unternehmen und beziehen diese in die Beratung ein
- Wir liefern Ihnen Informationen zu verschiedenen Investitionsförderprogrammen
- Datenerfassung
- Wir befragen Sie zu Ihren Energieverbräuchen und weiteren Eckdaten Ihres Unternehmens
- Vor-Ort-Begehung
- Wir besichtigen Ihr Unternehmen vor Ort und nehmen alle Energieverbraucher auf
- Analyse
- Wir analysieren Ihre Energieverbräuche und Energieverbraucher unter Zuhilfenahme von Simulationssoftware
- Wir berechnen Einsparpotential und Wirtschaftlichkeit von verschiedenen Maßnahmen genau auf Ihr Unternehmen und Ihre Wünsche abgestimmt
- Wir berücksichtigen die Wechselwirkung der verschiedenen Maßnahmen und schlagen Ihnen sinnvolle und förderfähige Maßnahmenpakete vor. Ob Sie Maßnahmen umsetzen möchten und zu welchem Zeitpunkt, liegt ganz bei Ihnen.
- Berichterstellung
- Die Bestandssituation und die Verbesserungsoptionen werden in einem ausführlichen und normkonformen Bericht dokumentiert
- Zusammenfassung und Präsentation der Ergebnisse
- Wir erläutern Ihnen die Ergebnisse des Energieaudits im Rahmen eines persönlichen Gesprächs
- Wir gehen im Detail auf Ihre Fragen ein und planen gegebenenfalls die weitere Vorgehensweise in Richtung Umsetzung und Investitionsförderung