Kurzbeschreibung

  • bis zu 50 % Beratungsförderung für alle Antragsberechtigten
  • Ablauf der Beratung:
    • Vorbesprechung zur konkreten Ausgestaltung
    • Vor-Ort-Begehung Ihres Standorts
    • Analyse und Berichterstellung
    • Ergebnispräsentation in Ihren Räumlichkeiten

Antragsberechtigte für die Beratungsförderung

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Große Unternehmen mit weniger als 500.000 kWh Energieverbrauch p.a.
  • Angehörige der freien Berufe
  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Kommunale Zweckverbände
  • Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen

Kostenlose Erstberatung

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch zu Ihrer individuellen Situation.

Um Ihnen direkt nützliche Hinweise geben zu können, halten Sie idealerweise diese Informationen bereit:

  • Ungefähren jährlichen Heizenergieverbrauch
  • Baujahr
  • Nutzungsart
  • Grundfläche des Gebäudes

Die Energieberatung

Die Beratung nach DIN V 18599 zur energetische Bewertung von Gebäuden betrachtet die Gesamtenergieeffizienz ihres Gebäudes nach einem ganzheitlichen Ansatz. Dieser berücksichtigt die Eigenschaften des Baukörpers sowie die Heiz-, Lüftungs- und Klimatechnik und erlaubt die Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs anhand einer Gebäudesimulation. Sie erhalten z.B. als Antragsberechtigter bis zu 50% Zuschuss auf die Beratung. Sie bildet die Grundlage für eine Gebäudesanierung, entweder als Schritt für Schritt Sanierung oder Sanierung in einem Zug und zeigt Möglichkeiten durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie die Förderung bei Erreichung von Effizienzhausstandards auf.

Die Bundesförderung für Effiziente Gebäude bietet Zuschüsse für Nichtwohngebäude in Höhe von

  • 15% für die Gebäudehülle
  • 15% für Anlagentechnik
  • 30 % oder 35 % für Heiztechnik
  • 50 % für Fachplanung und Baubegleitung

Durch das erreichen von Effizienzhausstandards sind maximal 35 % Tilgungszuschuss auf alle oben genannten Maßnahmen möglich.

Ablauf einer Energieberatung nach DIN V 18599

  • Abwicklung der „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Modul 2“
    • BAFA gefördert mit bis zu 50% Zuschuss
    • Wir übernehmen die Antragstellung und Verwendungsnachweiserklärung für Sie
    • Sie erhalten nach Fertigstellung des Audits den Zuschuss direkt vom BAFA ausgezahlt
  • Vorbesprechung zur praktischen Ausgestaltung der Beratung
    • Wir stimmen die Zielrichtung der Beratung mit Ihnen ab
    • Wir erfassen Ideen aus Ihrem Unternehmen und beziehen diese in die Beratung ein
    • Wir liefern Ihnen Informationen zu verschiedenen Investitionsförderprogrammen
  • Datenerfassung
    • Wir befragen Sie zu Ihren Energieverbräuchen, Grundrissen, Nutzungsart und weiteren Eckdaten Ihres Gebäudes
  • Vor-Ort-Begehung
    • Wir besichtigen Ihr Gebäude vor Ort und nehmen alle relevanten Daten auf
  • Analyse
    • Wir analysieren ihr Gebäude und erstellen ein Modell unter Zuhilfenahme von Simulationssoftware
    • Wir berechnen Einsparpotential und Wirtschaftlichkeit von verschiedenen Maßnahmen der Gebäudesanierung
    • Wir berücksichtigen die Wechselwirkung der verschiedenen Maßnahmen und schlagen Ihnen sinnvolle und förderfähige Maßnahmenpakete vor. Ob Sie Maßnahmen umsetzen möchten und zu welchem Zeitpunkt, liegt ganz bei Ihnen.
  • Berichterstellung
    • Die Bestandssituation und die Sanierungsoptionen werden in einem ausführlichen und normkonformen Bericht dokumentiert
  • Zusammenfassung und Präsentation der Ergebnisse
    • Wir erläutern Ihnen die Ergebnisse der Energieberatung im Rahmen eines persönlichen Gesprächs
    • Wir gehen im Detail auf Ihre Fragen ein und planen gegebenenfalls die weitere Vorgehensweise in Richtung Umsetzung und Investitionsförderung